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Code of Federal Regulations Title 30, Volume 1, July 1, 2015
30 CFR Parts 1-199 umfasst die Mine Safety and Health Administration innerhalb des U.S. Department of Labor. In diesem Band finden Sie Regeln, Prozesse, Verfahren und Vorschriften zu folgenden Themen:
Prüfung und Bewertung von Produktsicherheitsstandards, die nicht der MHSA entsprechen, und Zulassung von Bergbauprodukten durch unabhängige Labors.
Anforderungen für die Zulassung von schwer entflammbaren Förderbändern.
Tragbare Methandetektoren.
Telefone und Meldegeräte.
Elektromotorisch betriebene Geräte und Bergbauprodukte, einschließlich elektrischer Kappenleuchten.
Feuerbeständige Hydraulikflüssigkeiten und mehr.
Dieser Band befasst sich auch mit gefährlicher Kommunikation, Gesundheitsnormen für Bergwerke, Verfahren für Beschwerden über gefährliche Bedingungen, Grubenrettungsteams, Unfälle, Krankheiten und Verletzungen, Beschäftigung und Produktion in Bergwerken. Außerdem geht es um unabhängige Auftragnehmer, Aus- und Weiterbildung, Strafen und Verstöße und vieles mehr.
Minenbesitzer, Minenarbeiter, einschließlich Vermessungsingenieure, Bergleute unter Tage, Elektroingenieure, Geologen, Mineralverarbeitungsingenieure, Mineralverarbeitungsspezialisten, Ausbilder und Gesundheits- und Sicherheitskoordinatoren können an diesem Band interessiert sein.
Code of Federal Regulations Title 30, Band 1, 1. Juli 2015.
Enthält die Teile 1 bis 199.
Teil 1; MINE SAFETY AND HEALTH ADMINISTRATION; EINRICHTUNG UND VERWENDUNG VON OFFIZIELLEN EMBLEMEN.
Teil 3; OMB CONTROL NUMBERS UNDER THE PAPERWORK REDUCTION ACT.
Teil 5; GEBÜHREN FÜR PRÜFUNG, BEWERTUNG UND ZULASSUNG VON BERGBAUERZEUGNISSEN.
Teil 6; PRÜFUNG UND BEWERTUNG DURCH UNABHÄNGIGE LABORATORIEN UND NICHT-MSHA-PRODUKTSICHERHEITSNORMEN.
Teil 7; PRÜFUNGEN DURCH DEN ANTRAGSTELLER ODER DRITTE.
Teil 14; ANFORDERUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG VON FLAMMENSICHEREN FÖRDERBÄNDERN.
Teil 15; ANFORDERUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG VON EXPLOSIVSTOFFEN UND UMHÜLLTEN EXPLOSIVSTOFFEINHEITEN.
Teil 18; ELEKTRISCHE MOTORGETRIEBENE BAUERNHAUSAUSRÜSTUNGEN UND ZUBEHÖR.
Teil 19; ELEKTRISCHE KAPPENLAMPE.
Teil 20; ELEKTRISCHE SCHRECKENLEUCHTEN, AUSSER STANDARDLEUCHTEN.
Teil 22; TRAGBARE METHANE-MESSGERÄTE.
Teil 23; FERNHÖRER UND SIGNALGERÄTE.
Teil 27; METHANE-MONITORING SYSTEMS.
Teil 28; SICHERUNGEN ZUR VERWENDUNG MIT GLEICHSTROM ZUM KURZSCHLUSSSCHUTZ VON ZUGKABELN IN STEINBRÜCHEN.
Teil 33; STAUBFÄNGER ZUR VERWENDUNG IN ZUSAMMENHANG MIT GEBIRGSBOHREN IN STEINBRUCHSBERGEN.
Teil 35; FEUERFESTE HYDRAULISCHE FLÜSSIGKEITEN.
Teil 36; ZULASSUNGSERFORDERUNGEN FÜR ZULASSUNGSFÄHIGE MOBILE DIESELBETRIEBENE TRANSPORTAUSRÜSTUNGEN.
Teil 40; BEAUFTRAGTER DER BERGBAUER.
Teil 41; BEKANNTMACHUNG DER RECHTLICHEN IDENTITÄT.
Teil 42; NATIONALE AKADEMIE FÜR BEGLEITUNG UND SICHERHEIT IM BERGBAU.
Teil 43; VERFAHREN ZUR VERARBEITUNG VON BESCHWERDEN BEI GEFÄHRLICHEN UMSTÄNDEN.
Teil 44; VERFAHRENSREGELN FÜR ANTRÄGE AUF ÄNDERUNG VON VERPFLICHTETEN SICHERHEITSNORMEN.
Teil 45; UNABHÄNGIGE AUFTRAGNEHMER.
Teil 46; AUSBILDUNG UND WEITERBILDUNG VON BERGLEUCHERN, DIE IM SCHALENBAU VERWENDET WERDEN ODER IN SAND-, KIES-, STEIN-, TON-, KOLLOIDALPHOSPHAT- ODER KALKSTEINBETRIEBEN VERWENDET WERDEN.
Teil 47; GEFAHRENKOMMUNIKATION (HazCom)
Teil 48; AUSBILDUNG UND WEITERBILDUNG VON MINENARBEITERN.
Teil 49; BERGBAU-RETTUNGSTEAMS.
Teil 50; ANMELDUNG, UNTERSUCHUNG, BERICHTE UND AUFZEICHNUNGEN VON UNFÄLLEN, VERLETZUNGEN, ERKRANKUNGEN, BESCHÄFTIGUNG UND KOHLENGEWINNUNG IM BERGBAU.
Teil 56; SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSNORMEN - OBERFLÄCHENMETALL- UND NICHT-METALL-BERGWERKE.
Teil 57; SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSTANDARDS-UNTERGRUND-METALL- UND NICHT-METALL-BERGWERKE.
Teil 58; GESUNDHEITSSTANDARDS FÜR METALL- UND NICHTMETALLBETRIEBE.
Teil 62; BERUFLICHE LÄRMEXPOSITION.
Teil 70; VERPFLICHTETE GESUNDHEITSSTANDARDS-UNTERGRUND-KOHLENBERGBAU.
Teil 71; MANDATLICHE GESUNDHEITSNORMEN - OBERFLÄCHEN-KOHLENBERGWERKE UND OBERFLÄCHEN-Arbeitsbereiche von UNTERFLÄCHEN-KOHLENBERGWERKEN.
Teil 72; GESUNDHEITSSTANDARDS FÜR STEINBRÜCHE.
Teil 74; VORRICHTEN ZUR PROBENNAHME VON STEINKOHLENSTAUB.
Teil 75; VERPFLICHTETE SICHERHEITSNORMEN - KOHLENBERGBAU IM UNTERGRUND.
Teil 77; VERPFLICHTETE SICHERHEITSNORMEN, KOHLENBERGANLAGEN ÜBER DER OBERFLÄCHE UND ARBEITSBEREICHE ÜBER DER OBERFLÄCHE VON KOHLENBERGANLAGEN UNTER DER TIEFE.
Teil 90; VERPFLICHTETE GESUNDHEITSNORMEN.