
Titel 8 enthält Vorschriften für die Verfahren und Abläufe, die sich auf die Einwanderung und Einbürgerung auswirken.
Ergänzungen und Überarbeitungen dieses Teils des Gesetzbuchs werden jährlich im Januar veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt innerhalb von sechs Monaten.