Bewertung:

Derzeit gibt es keine Leserbewertungen. Die Bewertung basiert auf 2 Stimmen.
Acts of Aggression and Prosecuting the Crime of Aggression
Es gab eine Zeit, in der der Griff zu den Waffen als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten in der Welt üblich war.
In jüngerer Zeit hat die internationale Staatengemeinschaft versucht, bewaffnete Konflikte auf bestimmte, genau definierte Umstände zu beschränken; dennoch scheinen Aggressionen auch in der heutigen Zeit immer noch die Regel zu sein. Während dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Hauptverantwortung für die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit übertragen wurde, sind die Bemühungen, dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) die Zuständigkeit für die Verfolgung von Personen zu übertragen, die für die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung von Aggressionshandlungen verantwortlich sind, bisher noch nicht abgeschlossen.
Selbst wenn die Ausübung der Zuständigkeit des IStGH für die Verfolgung von Aggressionsverbrechen Wirklichkeit werden sollte - was frühestens 2017 geprüft wird -, haben die Regierungen die Möglichkeit, die Ausübung der Zuständigkeit für Aggressionsverbrechen, die von ihren Staatsangehörigen oder in ihrem Hoheitsgebiet begangen werden, auszuschließen, indem sie entweder das IStGH-Statut nicht ratifizieren oder eine entsprechende Erklärung beim Kanzler des IStGH hinterlegen.