
General International Law in International Investment Law: A Commentary
Das allgemeine Völkerrecht ist fester Bestandteil der Investor-Staat-Schiedsverfahren. Dies gilt nicht nur für das Vertragsrecht und die Staatenverantwortung, sondern auch für Fragen wie die Staatennachfolge, den internationalen Mindeststandard und die Staatenimmunität, die alle regelmäßig in Investor-Staat-Schiedsverfahren auftauchen.
Doch obwohl Fragen des allgemeinen Völkerrechts in fast jedem Investitionsfall auftauchen und oft umfangreiche Untersuchungen erfordern, gibt es keine systematische Untersuchung des Verhältnisses zwischen diesen beiden Bereichen. Der vorliegende Kommentar füllt diese Lücke erstmals, indem er die Rolle des allgemeinen Völkerrechts im internationalen Investitionsrecht umfassend behandelt. Er befasst sich eingehend mit zentralen Fragen des allgemeinen Völkerrechts, auch in der Praxis von Investitionsschiedsgerichten, und geht damit über bestehende Werke hinaus, die sich ausschließlich auf verfahrensrechtliche und institutionelle Bestimmungen konzentrieren.
Die sechsundvierzig Kapitel des Kommentars konzentrieren sich nicht auf eine einzige Quelle oder ein einziges Thema. Stattdessen konzentriert sich jedes Kapitel auf einen bestimmten, relevanten Artikel aus einer bestimmten Quelle des öffentlichen Rechts - wie z.
B. das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (1969) oder die Artikel der Völkerrechtskommission über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen (2001).
Die Beiträge verbinden eine detaillierte Analyse mit einer Untersuchung verfahrensrechtlicher und materiellrechtlicher Aspekte - wie Nationalität und ungerechtfertigte Bereicherung - und geben Antworten auf folgende Fragen: Wie haben Investitionsgerichte die spezifische Regel des allgemeinen Völkerrechts ausgelegt und angewendet? Inwieweit und warum stimmt diese Auslegung und Anwendung mit der Praxis anderer internationaler Gerichte überein oder weicht davon ab? Wie könnten und sollten Investitionsgerichte Regeln auslegen und anwenden, die bisher noch nicht in Investitionsschiedsverfahren Anwendung gefunden haben? Dieses einzigartige Format bedeutet, dass dieser Kommentar als zentraler Leitfaden für die gesamte einschlägige Rechtsprechung und Wissenschaft zum internationalen Investitionsrecht dienen wird.