
Exclusion and Refoulement: Criminality in International and Domestic Refugee Law
Nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich die Menschenrechte im juristischen Diskurs verankert, was sich in einer Vielzahl von Menschenrechtsverträgen widerspiegelt.
Zwar wurde das Asylrecht in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Grundrecht anerkannt, doch war es nie ein absolutes Recht, sondern wurde stattdessen auf verschiedene Weise eingeschränkt - vor allem dahingehend, dass Kriminellen kein Asyl gewährt werden sollte und dass Flüchtlinge mit kriminellem Hintergrund aus dem Zufluchtsland ausgewiesen werden konnten. Ausgrenzung und Zurückweisung: Criminality in International and Domestic Refugee Law untersucht die legislativen Instrumente auf internationaler und nationaler Ebene sowie die umfangreiche Rechtsprechung, die sich aus diesen Instrumenten ergibt und die versucht hat, ein Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Asyl für den Einzelnen und dem Recht des Zufluchtsstaates auf Einschränkung dieses Rechts in Fällen von Kriminalität herzustellen.