
Konkretisierung Der Deliktsrechtlichen Generalklauseln: Eine Rechtsvergleichende Untersuchung Am Beispiel Des Franzosischen, Polnischen, Schweizerisch
Die Konkretisierung der Generalklauseln des Deliktsrechts erfolgt mit Hilfe der Begriffe: Schaden, Kausalität, Verschulden und Unrechtmäßigkeit.
Es wird versucht, die Haftung allein durch die Auslegung dieser abstrakten und allgemeinen Haftungsvoraussetzungen zu begrenzen. Eine solche Systemstruktur ist jedoch nicht effizient.
Sie führt zu einer normativen Hypertrophie des Systems. Was verloren geht, sind die wahren Argumente, die über die Haftungsfrage entscheiden. Sie verschwinden im Schatten des ständigen Begriffsspiels.
Das Scheitern der traditionellen Systemstruktur erfordert die Suche nach möglichen Alternativen. Um die Anpassungsfähigkeit des Systems mit Rechtssicherheit zu verbinden, schlägt der Autor ein System vor, das aus einer beweglichen Generalklausel und topisch formulierten Einzelnormen besteht.