
Seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 gibt es eine Debatte über die Frage der Universalität und der kulturellen Vielfalt.
Die UN-Menschenrechtsvertragsorgane spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen der Wahrung der Universalität der Rechte und der gleichzeitigen Berücksichtigung kultureller Besonderheiten. In diesem Buch wird untersucht, wie die UN-Vertragsorgane, insbesondere der Menschenrechtsausschuss, der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, diese Aufgabe erfüllen.