
Situation Selection Regime at the International Criminal Court, 82: Law, Policy, Practice
Der Internationale Strafgerichtshof ist weder in der Lage noch beabsichtigt er, alle Krisensituationen in der Welt zu untersuchen.
Selektivität ist für die Arbeit dieser internationalen Organisation unvermeidlich. Die Befugnis des Anklägers des Gerichtshofs, eine Situation auszuwählen und ihr Vorrang vor anderen Situationen einzuräumen, ist jedoch nicht uneingeschränkt.