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Data Rights Law 1.0; The Theoretical Basis
Das Datenrechtsgesetz 1.
0 schlägt einen neuen Begriff vor - die Datenperson. Er definiert Datenrechte als Rechte, die von der Datenperson abgeleitet werden, und Datenrechtssystem als die auf Datenrechten basierende Ordnung.
Das Recht der Datenrechte wird aus dem System der Datenrechte gebildet. Das Buch konstruiert einen Rahmen von Datenrechten - Datenrechtssystem - Datenrechtsgesetz.