
Abhangige Autoren: Rechtsdiskurse Um Angestellte Und Arbeitnehmerahnliche Urheber in Der Weimarer Republik - Ein Blick Zuruck Nach Vorn
Berufstätige Urheber befinden sich in einem rechtlichen Spannungsfeld: Auf der einen Seite gibt es das urheberrechtliche Postulat des autonomen Schöpfers. Auf der anderen Seite bewertet das Arbeitsrecht den Urheber als schöpferische Person, die ihre Arbeit gegen Geld eintauscht.
Wem soll das Urheberrecht zustehen? Der Gesetzgeber hat diese konfliktträchtige Frage erst mit § 43 UrhG aufgegriffen. Obwohl das Thema in der Forschung wieder von Interesse ist, bleibt die historische Dimension eine Terra incognita.
Die vorliegende Studie zur Weimarer Republik ist ein Versuch, das bisherige Verständnis von "abhängigen Urhebern" in der heutigen Rechtsdogmatik durch historische Aufklärung transparent zu machen. In einem Wechselspiel von Anknüpfung und Distanzierung werden Angebote für die aktuelle Rechtsanwendung sowie eine kritische Selbstbeobachtung für die Rechtsprechung im Urheber- und Arbeitsrecht gemacht.