
The Atlantic Bluefin Tuna
Mit der Anerkennung einer 200-Seemeilen-Hoheitszone (AWZ) für Küstenstaaten im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen haben die Küstenstaaten das Recht erhalten, Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für weit wandernde Fischarten wie den Atlantischen Roten Thun in einem weitaus größeren Gebiet als je zuvor festzulegen. Da diese weit wandernden Arten nicht in einem bestimmten Hoheitsgebiet verbleiben, sondern zwischen den Hoheitsgebieten mehrerer Küstenstaaten und der Hohen See vorkommen, ist die Notwendigkeit einer zwischenstaatlichen Zusammenarbeit offensichtlich.
Diese Zusammenarbeit für diese Thunfischart erfolgt in Form einer regionalen Fischereiorganisation, nämlich der ICCAT. Allerdings ist die internationale Kritik an dem nicht nachhaltigen Ansatz der ICCAT für die Bewirtschaftung der Hochseefischerei in den letzten Jahren gewachsen.
Der schwindende Gesundheitszustand des gefährdeten Roten Thunfischs im Atlantik hat 2010 zu einem Vorschlag geführt, diesen Thunfisch in Anhang I des CITES-Übereinkommens aufzunehmen. In dieser Arbeit werden die vorgenannten Übereinkommen sowie das UN-Übereinkommen über Fischbestände als Regelungsmechanismen untersucht, die rechtliche Instrumente zur Schaffung eines nachhaltigeren Erhaltungsmanagements für den Roten Thun bieten (könnten).