
The ECJ and Direct Effect. From the Treaty of Rome over Van Gend en Loos to Francovich
Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europäisches und Internationales Recht, Geistiges Eigentum, Note: 1,45, Edinburgh Napier University (European Law), Veranstaltung: European Law, Sprache: Deutsch Englisch, Beschreibung: Dieser Aufsatz soll zunächst einige allgemeine Informationen zur Entwicklung der EU liefern. In diesem Zusammenhang wird der Begriff der Suprematie kurz erläutert, da er eng mit der Lehre von der unmittelbaren Wirkung verbunden ist.
Anschließend wird eine Definition sowohl der unmittelbaren Wirkung als auch der unmittelbaren Anwendbarkeit gegeben. Darüber hinaus wird das Verhältnis zwischen der unmittelbaren Wirkung und den verschiedenen Gemeinschaftsmaßnahmen untersucht, wobei der Schwerpunkt aus Gründen, die anschließend erläutert werden, auf den Richtlinien liegt. Danach werden die Fragen der vertikalen und horizontalen unmittelbaren Wirkung in Bezug auf die Richtlinien untersucht.
Schließlich wird dargelegt, warum und in welchen Fällen die Lehre von der mittelbaren Wirkung und der Staatshaftung zur Anwendung kommt.
Abschließend wird unter Bezugnahme auf die vorangegangenen Ausführungen die Frage beantwortet, warum der Europäische Gerichtshof (im Folgenden EuGH) den Begriff der unmittelbaren Wirkung eingeführt hat. Der Vertrag, mit dem die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet wurde, war der Vertrag von Rom.
Er trat am 1. Januar 1958 in Kraft. Dieser Zeitpunkt kann als ein Meilenstein in der Entwicklung der Europäischen Union angesehen werden.
Der Vertrag hatte nicht nur das Ziel, den Ausbruch eines weiteren Krieges zwischen Frankreich und Deutschland zu verhindern, sondern auch die westeuropäischen Mitgliedstaaten in einer engeren Union zusammenzuführen, indem die europäische Integration auf die allgemeine wirtschaftliche Zusammenarbeit ausgedehnt wurde. Im Laufe der Jahre traten die Mitgliedstaaten verschiedenen Verträgen bei, die den rechtlichen und politischen Rahmen schufen, um die Gemeinschaft in einem breiten Spektrum von Angelegenheiten kooperationsfähig zu machen. Die Organe der EU - wie die Kommission, der Rat, das Parlament und der Gerichtshof - wurden gegründet.
In unterschiedlicher Form und Ausprägung haben alle oben genannten Organe das Recht auf ein.