
The Javanese Way of Law: Early Modern Sloka Phenomena
Die Untersuchung des frühmodernen javanischen Rechts durch den Autor zeigt, dass die richterliche Autorität nicht aus dem Inhalt von Rechtstiteln oder Rechtstexten stammt, sondern aus Rechtsmaximen und deren Variationen.
Vor anderthalb Jahrhunderten stellte Simon Keyzer, ein anerkannter Gelehrter des javanischen Rechts, fest, dass das Verständnis dieses Rechts von der Kenntnis solcher prägnanten Ausdrücke abhängt, die den Schlüssel zum gesamten Klagewerk darstellen. (Vorwort, C.
F. Winter, Javaansche Zamenspraken, 1858, in dem Hunderte von Sloka untersucht werden, von denen sich die meisten auf die herrschende Rechtspraxis beziehen). Die vorliegende Arbeit stützt sich auf den Inhalt javanischer Rechtstexte aus dem 18.
Jahrhundert und baut auf Keyzers und Winters Verweisen auf „Sloka-Phänomene“ auf, nämlich auf den eigentlichen Sloka (Maximen) und seine Ableitungen sinalokan (das, was aus dem Sloka gemacht wird), aksara (hier: Rechtsgrundsätze) und prakara (Sache, Fall). Diese werden in der Regel in Vignetten vermittelt, die ihre Funktion veranschaulichen, und bilden als Gruppe die Essenz des traditionellen javanischen geschriebenen Rechts.