
The Key to Unlocking the Door to the Truth: Father Ignacio Gordon, SJ, and His Contribution to the Discipline of Canonical Procedural Law
Pater Ignacio Gordon SJ lehrte von 1960 bis 1985 an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom kanonisches Recht (das Recht der katholischen Kirche) mit dem Schwerpunkt Prozessrecht, d. h.
das Recht der Gerichtsverfahren. Allen Zeugnissen zufolge zeichnete er sich durch die Klarheit seiner Lehre, seine bescheidene Zuneigung zu seinen Studenten, seinen unermüdlichen und verborgenen Dienst für den Apostolischen Stuhl und seinen priesterlichen Eifer aus. Besonders hervorzuheben ist seine Bildungsinitiative für die ständige Weiterbildung von Richtern und anderen Amtsträgern der kirchlichen Gerichtsbarkeit.
In seiner Lehre betonte er die kirchliche Bedeutung und die übernatürlichen Implikationen des Verfahrensrechts im Allgemeinen und die Unverzichtbarkeit des gerichtlichen Schutzes der Ehe im Besonderen. Er bemühte sich besonders darum, seinen Studenten und den Kanonisten im Allgemeinen das Prozessrecht verständlich zu machen, und das zu einer Zeit, als die Kirche die Lehren des Zweiten Vatikanischen Ökumenischen Konzils feierte und umsetzte, in deren Folge ihr Recht einer umfassenden Revision unterzogen wurde.
Pater Gordon lehrte aus der beständigen kanonischen Tradition heraus und legte gleichzeitig die neuesten Entwicklungen in Recht und Rechtsprechung offen. Er lehrte das gesamte Prozessrecht und verfasste zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten zu zeitlosen und neuen Fragen, wobei er dem Problem der übermäßigen Dauer von Prozessen und den Ursachen von Rechtsverzögerungen besondere Aufmerksamkeit widmete. Ein Bereich, dem er besondere Aufmerksamkeit und Hingabe widmete, war das Oberste Gericht der Apostolischen Signatur, dem er als Konsultor (Referent und später Votans) angehörte, und zwar sowohl in Bezug auf sein eigenes Recht als auch auf seine Geschichte.
Diese Geschichte zeigte zum Teil, warum dieses Gericht die natürliche Funktion des obersten Verwaltungsgerichts der Kirche innehatte. Pater Gordons Beitrag zur Frage der kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit gehörte zu denen, die die neuartige und dynamische Diskussion darüber in den 1960er und 1970er Jahren anführten.