
Das Verfassungsrecht befasst sich im Wesentlichen mit der Organisation und dem Aufbau des Staates, der Aufteilung und Begrenzung der staatlichen Befugnisse sowie der Anerkennung der Rechte und Freiheiten des Einzelnen.
Dieser Rechtszweig befasst sich mit der Organisation und dem Funktionieren der Macht, ihren Grenzen, Befugnissen und Zuständigkeiten, damit die Rechte der Bürger gewährleistet sind. Ziel des Verfassungsrechts ist es also, den Staat so zu strukturieren und zu organisieren, dass das friedliche Nebeneinander von Macht und Freiheit der Bürger gewährleistet ist.