
The King's Plunder, the King's Bodies: Prize Laws, the British Empire and the Modern Legal Order
Im Mittelpunkt dieses Buches stehen die Rechte des Königs auf Eroberung, Plünderung und Beute sowie auf Loyalität und Untertanenschaft, die zwischen 1600 und 1900 eine monarchische Form des Britischen Empire begründeten, ungeachtet des King-in-Parliament. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die wesentliche Rolle der Ostindien-Kompanie bei ihrer Regierung und ihren Eroberungen gelegt, ebenso wie auf die Ausformung der "direkten" Herrschaft der Krone nach 1857/58.
Solche Formen souveräner Territorialisierung, die "King's bodies" und "Corporations", lokale und persönliche Formen spezifisch königlicher Rechtsprechung, werfen Fragen nach dem Wesen der Untertanenschaft auf und spielen letztlich eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung des "internationalen Rechts" im späten 19. Diese Darstellung des globalen Stoffwechsels und der Morphologie von König und Reich, die das Maritime und das Irdische, von der Preisgerichtsbarkeit bis zum Kriegsrecht, aufnimmt und miteinander verbindet, gibt Anlass zu Geschichten über Freihandel, liberale Staaten und selbststeuernde Nationen.
Die rechtswissenschaftliche und philosophische Literatur von Coke und Hobbes bis Austin und Maine, berühmte Rechtsfälle im Zusammenhang mit Treue und Beute sowie Elemente aus dem umfangreichen Archiv der East India Company werden analysiert, um die zentrale Rolle von König, Plünderung und Krieg in einer Kritik der Moderne zu begründen, die als fortschreitende Kulmination von Nationalstaat und Eigentum, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Volkssouveränität und Repräsentation dargestellt wird. Solche normativen Grammatiken, wie auch immer sie in der Praxis gehandhabt werden, tauchen daher in politisch-institutionellen Formen erst nach dem Ende des Empire als dominantem Raster auf, in der Nähe der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts, im Gefolge von verheerenden Kriegen und Volksmobilisierungen; sie sind keine Schätze, die im nationalen oder zivilisatorischen Erbe verankert sind.