
Determinism and Its Discontents: Morality, Religion, and the Need for Freedom of Will
Die deterministische Position besagt, dass alle Ereignisse Wirkungen früherer Ereignisse und Ursachen künftiger Ereignisse sind, in einer unerbittlichen Ursache-Wirkung-Sequenz, die keinen Raum für das Eingreifen von etwas außerhalb des Stroms der kausalen Beziehungen lässt, wie etwa den freien Willen, wodurch die moralische Verantwortung bedeutungslos wird. Diese Kontroverse kann nur durch eine klare Unterscheidung zwischen zwei Arten von Freiheit beigelegt werden.
Im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet Freiheit die Freiheit von Zwang, die man als kontra-zwanghafte Freiheit bezeichnen kann. Die zweite Bedeutung von Freiheit ist die Freiheit von Kausalität, die als kontrakausale Freiheit bezeichnet wird, und dies ist die Bedeutung, die dem Konzept der Willensfreiheit innewohnt. Wenn wir kontrakausale Freiheit haben, können wir wählen oder uns zu einer Handlung entschließen, unabhängig von den vorangegangenen Bedingungen, einschließlich unserer eigenen Vergangenheit.
Die Unterscheidung zwischen kontrakausaler Freiheit und kontra-zwanghafter Freiheit ist der Schlüssel zur Lösung der Kontroverse zwischen Determinismus und Libertarismus. Das Fehlen kontrakausaler Freiheit herrscht auf der theoretischen, begrifflichen, objektiven, abstrakten oder Ist-Ebene vor, während kontra-zwingende Freiheit auf der praktischen, verhaltensbezogenen, subjektiven, konkreten oder Als-ob-Ebene funktioniert. Alles, was wir für die moralische Verantwortung brauchen, ist die kontra-zwingende Freiheit und nicht die kontra-kausale Freiheit. Auf der Als-ob-Ebene gibt es weder Freiheit noch Würde, weder Moral noch Verantwortlichkeit und weder Zweck noch Sinn der menschlichen Existenz. Nur auf der Als-ob-Ebene machen diese Begriffe überhaupt einen Sinn. In der Theorie gibt es angesichts der fehlenden kontrakausalen Freiheit keine Wahl zwischen Handlungsalternativen; in der Praxis gibt es sie, und zwar im direkten Verhältnis zur kontra-zwingenden Freiheit. Und diese Praxis bildet die Grundlage der Strafrechtsprechung und des moralischen Verhaltens im Allgemeinen, ohne die die menschliche Zivilisation nicht überleben würde.