
The Application of the Principle of Subsidiarity in Eu Law
Die Subsidiarität als rechtlicher und politischer Grundsatz des europäischen Rechts wurde 1992 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt. Seitdem hat es heftige Diskussionen über seine Relevanz und Bedeutung für die Verfassungsordnung der Europäischen Union ausgelöst.
Subsidiarität ist ein Konzept, das besagt, dass Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden sollten. Die Studie wird sich auf die Hauptprobleme bei der Abgrenzung der Anwendungsbereiche der Subsidiarität und ihre Aufgabe bei der Definition der Ebene der Machtausübung konzentrieren. Da die Subsidiarität im EG-Vertrag verankert ist, erstreckt sich die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs auch auf die Einklagbarkeit dieses Grundsatzes.
In der Studie werden mehrere Fälle vorgestellt, in denen der Gerichtshof einen Ansatz für mögliche Klagen wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips entwickelt hat. Das Prinzip ist recht flexibel und führt zu neuen Verbesserungen im Entscheidungsfindungsprozess der Organe der Europäischen Gemeinschaft.