
The Development of International Law
"Einer der wertvollsten Beiträge zur Geschichte des internationalen Rechts" J. P.
Bullington, Yale Law Review Diese Geschichte ist in drei Abschnitte unterteilt. Der erste, Das Zeitalter des Fürsten, beschreibt die Geschichte der grundlegenden völkerrechtlichen Lehren, die den Verkehr zwischen Staaten zu Lande und zu Wasser in Frieden und Krieg regeln. Der zweite Teil, Das Zeitalter des Richters, ist vor allem den Handelsbeziehungen, der Entwicklung der Neutralität und dem Seerecht gewidmet.
Der dritte Teil, Das Zeitalter des Konzerts, befasst sich mit der Konferenzmethode zur Regelung internationaler Probleme und zeichnet ihre Entwicklung und ihre Errungenschaften von ihrer Einführung auf dem Wiener Kongress bis hin zum kürzlich gegründeten Völkerbund nach.
Es enthält viele nützliche Informationen über die sozialen und wirtschaftlichen Kräfte, die die Entwicklung des Völkerrechts geprägt haben. Ursprünglich 1928 veröffentlicht, behandelt es mehrere Themen, die während des Ersten Weltkriegs eingeführt oder geändert wurden, wie z.
B. den Luftkrieg, das Recht auf Durchsuchung neutraler Schiffe und den Schutz von Minderheiten, sowie eine frühe Bewertung des Völkerbunds. Sir Geoffrey Butler (1887-1929) war Fellow des Corpus Christi College, Cambridge, Mitglied des Parlaments der Universität Cambridge und Experte für die Verfahren des Völkerbundes.
Zu seinen Büchern gehören The Tory Tradition: Bolinbroke, Disrali, Salisbury (1914), A Handbook to the League of Nations (1919, letzte Überarbeitung). ed. 1928) und Studies in Statecraft (1920).
Simon Maccoby, ein ehemaliger Schüler von Butler, war ein bedeutender Historiker der englischen Politik und Gesellschaft. Sein wichtigstes Werk ist das sechsbändige Werk English Radicalism (1935-1961), das er als Wissenschaftler und Herausgeber herausgab.
Das auffallendste Merkmal dieses Werkes ist die Methode der Behandlung - so ziemlich die effektivste, die bisher bei der Behandlung dieses Themas angewandt wurde. (...) Der Autor wagt nur selten eine Schlussfolgerung oder eine Meinung, aber wenn er es tut, zeigt sich darin meist ein ausgeprägter Sinn für die Realität und ein gründliches Wissen um die Bedeutung der Geschichte. Die Kompaktheit des Werkes verrät den immensen Arbeitsaufwand, der in seine Vorbereitung gesteckt worden sein muss.
(...) Basierend auf einer umfassenden Kenntnis der Geschichte, gefiltert durch einen objektiven und realistischen Verstand, muss dieses Buch seinen Platz als einer der wertvollsten Beiträge zur Geschichte des internationalen Rechts einnehmen, die bisher geleistet wurden.
J. P. Bullington, Yale Law Review 38 (1828-1929) 843, 845.