
The Laws of War on Land (1908): (Written and Unwritten)
Ein Kodex der Landkriegsführung. Thomas Erskine Holland (1835-1926) analysierte die Protokolle der internationalen Konventionen von St.
Petersburg (1868), Genf (1906) und Den Haag (1899 und 1907). Er kam zu dem Schluss, dass sie genügend gemeinsames Material für die Erstellung eines Kodex der Landkriegsführung lieferten, und fasste die Texte dieser Konventionen zu einem Kodex mit 140 nummerierten Artikeln zusammen, die in fünf Abschnitte unterteilt sind. Jeder Artikel ist mit Verweisen auf die Konventionen versehen.
Wenn es keine eindeutige Regelung gibt, bietet Holland seine eigene an, die auf Präzedenzfällen von international anerkannten Autoritäten wie Bynkershoek und Lieber beruht. Dieses kompakte, klar geschriebene und gut gegliederte Werk war während des Ersten Weltkriegs ein Standardwerk.
Es wird auch heute noch zitiert und ist eine wichtige Quelle für das Studium des Rechts der Landkriegsführung von der Mitte des 19. bis zur Mitte des 20.