Bewertung:

Das Buch wird als informativer und maßgeblicher Überblick über die freimaurerischen Gesetze und Grundsätze geschätzt, der historische Bedeutung hat und für die Leitung von Freimaurerlogen heute relevant ist. Es wird zwar allen empfohlen, die mit der Freimaurerei zu tun haben, insbesondere Logenoffizieren, aber einige Leser merken an, dass es spezielle Interessen wie freimaurerische Wahrzeichen möglicherweise nicht abdeckt.
Vorteile:Faszinierende historische Einblicke, umfassender Überblick über das Freimaurerrecht, gut geschrieben und leicht verständlich, informativ sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Freimaurer, betont Brüderlichkeit und Loyalität, notwendiges Hilfsmittel für Logenoffiziere, und kostenlos erhältlich.
Nachteile:Nicht alle Inhalte gelten für jede Gerichtsbarkeit, einige Leser erwarteten mehr zu bestimmten Themen wie Wahrzeichen, und einige fanden es nur wenig interessant.
(basierend auf 38 Leserbewertungen)
The Principles of Masonic Law: A Treatise on the Constitutional Laws, Usages and Landmarks of Freemasonry
Albert Gallatin Mackey, der zur Literatur und Wissenschaft der Freimaurerei beigetragen hat, gilt zu Recht als einer der größten amerikanischen Freimaurerhistoriker. Seine Werke waren umfangreicher als die jedes anderen in Amerika oder Europa. Er wurde von der freimaurerischen Welt für seine reife Gelehrsamkeit, seine profunde Kenntnis des freimaurerischen Rechts und des freimaurerischen Brauchtums, seine Sicht der freimaurerischen Philosophie und für seine unschätzbare, literarische Arbeit im Dienste des Ordens weithin respektiert.
Mackeys Buch zu diesem Thema verdient es, gelesen zu werden, da es immer noch in den meisten Kursen, in denen die Freimaurerei behandelt wird, verwendet wird und auch heute noch spirituelle Sucher anzieht. In diesem Werk befasst er sich unter anderem mit dem Recht der Großlogen, den Gesetzen der untergeordneten Logen, dem Recht der Einzelpersonen und den freimaurerischen Verbrechen und Strafen.
Diese Ausgabe enthält das vierte Buch und sämtliche Fußnoten (>100).
Auszug: "Wenn man der Bruderschaft ein Werk über die Grundsätze des Freimaurerrechts vorlegt, so gebührt es denjenigen, für die es bestimmt ist, etwas über die Absicht, mit der es geschrieben wurde, und über den Plan, nach dem es zusammengestellt wurde, zu sagen. Es ist nicht beabsichtigt, dem Handwerk eine Enzyklopädie der Jurisprudenz vorzulegen, in der jede Frage, die sich bei den Geschäften einer Loge ergeben kann, unter besonderer Berücksichtigung der besonderen Umstände entschieden wird. Wäre die Bewältigung einer solchen Herkulesaufgabe nur nach jahrelanger intensiver und unermüdlicher Arbeit möglich, so würden der unhandliche Umfang des Buches und die Heterogenität seines Inhalts, die alles andere als einladend sind, die Aufmerksamkeit eher ablenken, und der Zweck, eine Kenntnis der Grundsätze des Freimaurerrechts zu vermitteln, würde in der mühsamen Zusammenstellung von Präzedenzfällen verloren gehen, die ohne wissenschaftliches System geordnet und ohne Erklärung dargelegt werden.
Als ich zum ersten Mal die Abfassung eines Werkes über dieses Thema in Erwägung zog, schlug ein angesehener Freund und Bruder, dessen Meinung ich sehr schätze und dessen Rat ich immer gerne befolge, es sei denn aus den besten Gründen, vor, die Entscheidungen aller Großmeister, Großlogen und anderer freimaurerischer Autoritäten zu jedem Thema des Freimaurerrechts zu sammeln und sie der Bruderschaft kommentarlos vorzulegen".