Bewertung:

Die Rezensionen von Blackstone's Commentaries heben die langjährige Relevanz, die hervorragende Präsentation und den Status als wertvolle Rechtsquelle hervor. Allerdings gibt es auch Kritik an der Lesbarkeit und an der Qualität der erhaltenen Artikel.
Vorteile:⬤ Bemerkenswerte Relevanz auch heute noch für das Verständnis des englischen Rechts
⬤ Bestes verfügbares Set von Blackstone's Commentaries
⬤ Leicht lesbares Layout und ausgezeichnete Qualität
⬤ Schön aufbereitet mit interessanten Kommentaren
⬤ Guter Preis für die Qualität.
⬤ Einige Exemplare waren bei der Lieferung beschädigt
⬤ Für manche Benutzer schwer zu lesen
⬤ Für manche ist das Buch seinen Preis nicht wert.
(basierend auf 7 Leserbewertungen)
The Oxford Edition of Blackstone's: Commentaries on the Laws of England: Book I, II, III, and IV Pack
Oxfords Variorum-Ausgabe von William Blackstones bahnbrechender Abhandlung über das Gewohnheitsrecht von England und Wales bietet die endgültige Darstellung der Entwicklung der Commentaries in einem modernen Format.
Zum ersten Mal ist es möglich, die Entwicklung des englischen Rechts und Blackstones Gedankengut durch die acht Ausgaben zu Blackstones Lebzeiten und die Autorkorrekturen der posthumen neunten Ausgabe zu verfolgen. Die Einleitungen des General Editors und der Herausgeber der Bände stellen die Kommentare in ihren historischen Kontext und untersuchen Blackstones unverwechselbare Sicht des Common Law, und redaktionelle Anmerkungen in allen vier Bänden helfen dem modernen Leser, diesen Schlüsseltext der angloamerikanischen Common Law-Tradition zu verstehen.
Im letzten Band der Commentaries gibt Blackstone einen umfassenden und kritischen Überblick über das englische Strafrecht und Strafverfahren, dem eine Diskussion über die philosophischen Grundlagen des Strafrechtssystems vorausgeht. Sein abschließendes Kapitel "On the Rise, Progress, and Gradual Improvements, of the Laws of England" (Über die Entstehung, den Fortschritt und die allmählichen Verbesserungen der Gesetze Englands) bildet einen passenden historischen Abschluss des Gesamtwerks.