
The Schrems rulings and the new model contract clauses.
Bei den Schrems-Urteilen, die nach dem österreichischen Aktivisten Maximilian Schrems benannt sind, der 2013 eine Klage gegen den Hightech-Riesen Facebook eingereicht hatte, handelt es sich um zwei Maßnahmen des Gerichtshofs der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Übermittlung personenbezogener Daten europäischer Bürger ins Ausland.
Mit dem ersten Urteil aus dem Jahr 2015 wird das seit dem Jahr 2000 geltende internationale Safe-Harbor-Abkommen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika für ungültig erklärt. Das zweite Urteil im Jahr 2020 hat ein ähnliches Ergebnis: Das 2016 unterzeichnete neue internationale Abkommen Privacy Shield wird für ungültig erklärt.
Die beiden Schrems-Urteile haben neben ihren offensichtlichen Auswirkungen auf die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland auch eine politische Bedeutung und sollten Anlass zum Nachdenken sein: Die rasante technologische Entwicklung und die Globalisierung haben gezeigt, wie wichtig es ist, die technologische und digitale Souveränität der Europäischen Union zu gewährleisten. Die Speicherung und Verarbeitung von Daten innerhalb der europäischen Grenzen kann zu einem Hebel werden, um europäischen Anbietern den Vorzug vor US-amerikanischen Betreibern zu geben, für die die erforderlichen Anforderungen eine Übermittlung ins Ausland nachteilig machen würden.