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The Constitution of Ireland: A Contextual Analysis
Dieses Buch bietet eine kontextbezogene Analyse der Verfassungsgebung in Irland. Es stellt die Verfassung von 1937 nicht als Gründungsereignis, sondern als wegweisenden Moment in einer laufenden Verfassungsentwicklung dar.
Das Buch zeigt, wie sich die irische Verfassungsordnung um eine zweiseitige Gewaltenteilung dreht. Die Regierung ist dominant, wird aber von den Gerichten rechtlich eingeschränkt, insbesondere bei der Auslegung der von der Verfassung geschützten Grundrechte. In den letzten Jahrzehnten haben die Gerichte die verfassungsmäßigen Zwänge für die Regierung geschwächt.
Die politischen Zwänge, die von den Oppositionsparteien im Parlament und den neuen Institutionen der Rechenschaftspflicht (wie dem Ombudsmann) ausgeübt werden, haben sich etwas verstärkt, aber die Regierung bleibt der bei weitem mächtigste politische Akteur.
Es besteht die Gefahr, dass eine solche Dominanz der Exekutive zu einem Verfall der Demokratie führen könnte; das Erfordernis eines Referendums für eine Verfassungsänderung hat jedoch verhindert, dass die Regierungen eine größere verfassungsmäßige Macht anhäufen. Das Buch beginnt mit einem Überblick über die irische Verfassungsgeschichte, die zur Verabschiedung der Verfassung von 1937 führte, bevor die grundlegenden Entscheidungen der Verfassung in Bezug auf Territorium, Bevölkerung und Staatsbürgerschaft untersucht werden.
Besonderes Augenmerk wird auf die verfassungsrechtlichen Beziehungen zu Nordirland gelegt, die derzeit durch die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, in Frage gestellt sind. In dem Buch werden die wichtigsten Staatsorgane (Regierung, Parlament, Präsident und Gerichte) im Einzelnen vorgestellt, bevor analysiert wird, wie die verschiedenen Verfassungsakteure ihre jeweiligen Befugnisse in Bezug auf Steuerung, Anfechtung und Kontrolle ausüben. Die Auslegung der Grundrechte durch die Gerichte wird thematisiert, wobei gezeigt wird, wie sich die Haltung der Gerichte im Laufe der Zeit deutlich verändert hat.
Ein weiteres Augenmerk gilt der formellen Änderung und dem informellen Wandel der Verfassung. Die heutige Verfassung unterscheidet sich deutlich von der aus dem Jahr 1937: Sie ist in Bezug auf die nationale Wiedervereinigung unverbindlich, weniger stark von der römisch-katholischen Naturrechtslehre beeinflusst und generell freizügiger gegenüber staatlichen Maßnahmen. Vielleicht sind es aber gerade diese Entwicklungen, die ihren anhaltenden Erfolg oder zumindest ihre Langlebigkeit erklären.