Bewertung:

Das Buch ist ein detaillierter Atlas, der denjenigen, die in Irland Ahnenforschung betreiben, als hilfreiche Quelle dient. Während viele Benutzer es als unschätzbar für das Verständnis der Grenzen und das Auffinden der Orte ihrer Vorfahren empfinden, äußern einige ihre Enttäuschung über den begrenzten Umfang und gewisse Ungenauigkeiten im Kartendruck.
Vorteile:Enthält umfassende Karten der Grafschaften, Gemeinden und Poor Law Unions. Sehr empfehlenswert für Ahnenforscher, da viele Nutzer es als unverzichtbar für ihre Forschungen ansehen. Es bietet ein klares Layout der irischen Townlands, Pfarreien und verwandter Bereiche. Nützlich für das Auffinden von Gemeindeorten, um die richtigen Aufzeichnungen zu finden.
Nachteile:Einige Benutzer fanden das Buch weniger informativ als erwartet, da es in erster Linie aus Karten ohne viel historische oder genealogische Erläuterungen besteht. Es wurde über Fehler in den Karten, wie z. B. Duplikate und Auslassungen, sowie über fehlende Seiten in einigen Exemplaren berichtet. Für diejenigen, die versuchen, ihre Familie weiter als bis zur Bootsfahrt nach Irland zurückzuverfolgen, ist das Buch möglicherweise nicht hilfreich.
(basierend auf 55 Leserbewertungen)
A New Genealogical Atlas of Ireland. Second Edition
Die wichtigste Quelle für Aufzeichnungen, die als Griffith's Valuation bekannte Übersicht über Irland aus der Mitte des 19.
Jahrhunderts, ist nach Armenrechtsvereinigung, Pfarrei, Baronie und Grafschaft geordnet. Vor 1858 errichtete Testamente sind jedoch nach Diözesen und nach 1858 nach Nachlassbezirken gegliedert, während Kirchenbücher, Heiratsurkunden und Volkszählungsaufzeichnungen alle mit der einen oder anderen dieser Verwaltungseinheiten verbunden sind.
Um die genaue Lage dieser Abteilungen und damit ihre Zuständigkeit zu ermitteln, hat Herr Mitchell für jede Grafschaft mindestens drei Karten gezeichnet. Die erste Karte zeigt die Zivilgemeinden, die zweite die Baronien und Diözesen der jeweiligen Grafschaft und die dritte die Armenverbände und die Gemeinden, die zu den Nachlassbezirken der jeweiligen Grafschaft gehören.