
Consent in Personal Data Protection
Im Herzen des positiven beninischen Rechts ist die Einwilligung der bevorzugte rechtliche Pfeiler für die Legitimierung der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Sie ist im Buch V des beninischen digitalen Gesetzbuchs und in anderen internationalen und regionalen Rechtsinstrumenten verankert und stellt den Eckpfeiler der informationellen Selbstbestimmung dar, die durch die Willensbekundung der betroffenen Person anerkannt wird. Angesichts der mangelnden intellektuellen Beherrschung dieser Instrumente durch die Nutzer und der mechanischen Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten muss man sich fragen, ob die Einwilligung in Bezug auf die digitalen Themen als formale Realität oder als praktische Illusion dargestellt wird?