
Succession Upon Death: A Comparison of European and Turkish Private International Law
Die Europäische Erbrechtsverordnung, die das internationale Privat- und Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Erbrechts harmonisiert hat, ist von der Wissenschaft in fast allen Einzelheiten untersucht worden.
Aus der Perspektive eines Drittstaates ist sie jedoch nicht in gleichem Maße beachtet worden. Ziel dieses Buches ist es, eine vergleichende Analyse der Verordnungsregelungen aus türkischer Sicht vorzunehmen.
Die Türkei ist in der Tat ein wichtiger Drittstaat für grenzüberschreitende Erbsachen in der EU, da sie eine große Zahl von Staatsangehörigen in der Europäischen Union hat und zu den Drittstaaten gehört, die bilaterale Erbrechtsverträge mit den Mitgliedstaaten geschlossen haben, die gemäß Artikel 75 der Verordnung weiterhin anwendbar sind. Biset Sena Gunes befasst sich mit den Unterschieden zwischen den Bestimmungen der Verordnung, des türkischen Erbrechtsgesetzes und des türkisch-deutschen Vertrags von 1929, dem praktisch relevantesten der Verträge mit Drittstaaten, und zeigt das Zusammenspiel der drei Rechtstexte auf.