
European Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways (Adn) 2021: Applicable as from 1 January 2021
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN), das am 26. Mai 2000 in Genf unter der Schirmherrschaft der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) geschlossen wurde, ist seit Februar 2008 in Kraft.
Die vorliegende Fassung wurde auf der Grundlage der ab dem 1. Januar 2019 geltenden Änderungen erstellt. Die dem ADN beigefügten Vorschriften enthalten Bestimmungen über gefährliche Stoffe und Gegenstände, ihre Beförderung in Versandstücken und in loser Schüttung an Bord von Binnenschiffen oder Tankschiffen sowie Bestimmungen über den Bau und den Betrieb dieser Schiffe.
Sie regeln auch Anforderungen und Verfahren für Inspektionen, die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen, die Anerkennung von Klassifikationsgesellschaften, die Überwachung sowie die Ausbildung und Prüfung von Sachverständigen. Sie sind so weit wie möglich mit den Gefahrgutabkommen für andere Verkehrsträger harmonisiert.