
Salaries of Members of Congress - 1789-2003
Nach Artikel I, Abschnitt 6 der Verfassung ist der Kongress verpflichtet, seine eigene Vergütung festzulegen. Vor 1969 tat der Kongress dies durch die Verabschiedung eigenständiger Gesetze.
Von 1789 bis 1968 hat der Kongress seine Bezüge 22 Mal auf diese Weise angehoben. Die Gehälter der Kongressabgeordneten betrugen ursprünglich 1.500 USD. Bis 1968 stiegen sie auf 30.000 USD an.
Die Gehälter der Abgeordneten können nach wie vor auf der Grundlage von Einzelgesetzen angehoben werden, wie zuletzt 1982, 1983, 1989 und 1991, aber es gibt noch zwei weitere Methoden: ein automatisches jährliches Anpassungsverfahren und ein Kommissionsverfahren. Inhalt: Vorwort; Gehälter der Kongressabgeordneten: Zahlbare Sätze und Stichtage, 1789-2003; Gehälter der Kongressabgeordneten: Abstimmungen im Kongress, 1990-2003; Gehälter der Kongressabgeordneten: Aktuelle Verfahren und jüngste Anpassungen; Index.