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Conscience and Conviction: The Case for Civil Disobedience
Oxford Legal Philosophy veröffentlicht die besten neuen Arbeiten im Bereich der philosophisch orientierten Rechtstheorie. Sie gibt Monographien in allen Bereichen des Fachs in Auftrag und bittet um Beiträge zu philosophischen Fragen in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Rechts sowie im nationalen, transnationalen und internationalen Bereich.
Studien über das Wesen des Rechts, der Rechtsinstitutionen und der juristischen Argumentation.
Abhandlungen über Probleme der politischen Moral, die sich auf das Recht auswirken.
Und Erkundungen des Wesens und der Entwicklung der Rechtsphilosophie selbst. Die Reihe repräsentiert verschiedene Denktraditionen, aber immer mit einem Schwerpunkt auf Strenge und Originalität. Sie setzt den Standard in der zeitgenössischen Rechtswissenschaft.
Dieses Buch zeigt, dass ziviler Ungehorsam im Allgemeinen vertretbarer ist als private Verweigerung aus Gewissensgründen.
Teil I befasst sich mit der Moral der Überzeugung und des Gewissens. Jedes dieser Konzepte enthält ein eigenes Argument für zivilen Ungehorsam. Das Argument der Überzeugung beginnt mit dem kommunikativen Prinzip der Gewissenhaftigkeit (CPC). Dem CPC zufolge bedeutet eine gewissenhafte moralische Überzeugung nicht nur, dass wir konsequent nach unseren Überzeugungen handeln und uns selbst und andere nach einem gemeinsamen moralischen Standard beurteilen. Es bedeutet auch, dass wir nicht versuchen, den Konsequenzen unserer Überzeugungen zu entgehen, und dass wir bereit sind, sie anderen mitzuteilen. Das Argument der Überzeugung zeigt, dass ziviler Ungehorsam als eine eingeschränkte, kommunikative Praxis einen besseren Anspruch auf den Schutz hat, den liberale Gesellschaften dem Dissens aus Gewissensgründen gewähren, als die private Ablehnung. Diese Sichtweise kehrt das übliche liberale Bild um, das die private "Verweigerung aus Gewissensgründen" als einen bescheidenen Akt persönlicher Überzeugung und den zivilen Ungehorsam als einen strategischen, undemokratischen Akt betrachtet, dessen Kosten nur manchmal zu tragen sind.
Das Gewissensargument ist enger gefasst und zeigt, dass wirklich moralisch verantwortlicher ziviler Ungehorsam das Beste aus unserer moralischen Verantwortung herausholt und durch ein pflichtgemäßes moralisches Gewissensrecht geschützt ist.
In Teil II werden das Argument der Verurteilung und das Gewissensargument in zwei rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten umgesetzt. Die erste ist eine Verteidigung aus Gründen der Überzeugung. Die zweite ist eine Verteidigung aus Notwendigkeit. Beide Einreden lassen sich leichter auf zivilen Ungehorsam anwenden als auf privaten Ungehorsam. Teil II untersucht auch die rechtmäßige Bestrafung und zeigt, dass ziviler Ungehorsam ein moralisches Recht darauf hat, nicht bestraft zu werden, selbst wenn die Bestrafung gerechtfertigt ist.