
Global Labor and Employment Law for the Practicing Lawyer: Proceedings of the New York University 61st Annual Conference on Labor
Die globalen Arbeitsmärkte erfordern praktikable und vorhersehbare Gesetze, Gerichtsstände und Gerichtsbarkeiten sowie die Anerkennung von Urteilen für die Durchsetzung grenzüberschreitender Arbeitsverträge.
Wenn ein US-amerikanischer Manager aufgrund eines in New York unterzeichneten Vertrags in das Vereinigte Königreich entsandt wird, gilt dann britisches oder New Yorker Recht für Streitigkeiten aus diesem Arbeitsvertrag? Ist das Ergebnis anders, wenn die US-Bürgerin ihre Arbeit in Frankreich oder Deutschland verrichtet? Können die Parteien das anwendbare Recht im Vertrag wählen? Können die Parteien vertraglich den Gerichtsstand für die Beilegung der Streitigkeit wählen, und hat dies Auswirkungen auf die anwendbare Rechtswahl? Wird ein in einem Land der Europäischen Union (EU) ergangenes Urteil in anderen EU-Ländern und in den Vereinigten Staaten anerkannt, und werden Gerichte in der EU ein US-Urteil anerkennen, wenn der Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten klagt?