![Kommentar zu den germanischen Gesetzen und mittelalterlichen Urkunden [1915]](/_/2/207/2207303-91ea.webp)
Commentary to the Germanic Laws and Mediaeval Documents [1915]
Auf der Grundlage einer ehrgeizigen Studie aller zugänglichen Aufzeichnungen aus den ersten Jahrzehnten des Römischen Reiches bis zum Jahr 1300 wird in diesem Werk die These aufgestellt, dass die westgotischen, burgundischen, salischen und anderen germanischen Rechtssysteme fast vollständig auf dem römischen Recht beruhten.
Dies war ein kontroverses Argument, da es den vorherrschenden Konsens über das germanische Recht in Frage stellte. Obwohl Gelehrte in der Folgezeit einen Großteil der Argumente widerlegt haben, bleibt dieses Buch aufgrund seiner anregenden Einsichten und der ausführlichen Diskussion des Quellenmaterials wertvoll.
lxi, 224 Seiten.