
Die Grundrechte auf Umwelt sind ein verfassungsrechtlicher Schutz, der in Artikel 225 verankert ist und darauf abzielt, die Umwelt für die heutigen und künftigen Generationen durch eine nachhaltige Entwicklung zu schützen.
In diesem Sinne ist es klar, dass es nicht nur um die Erhaltung der natürlichen Umwelt geht, da die Umwelt aus vier Haupttypen besteht, nämlich der natürlichen Umwelt, die sich mit der Erforschung von Fauna, Flora, Luft, Boden und Wasser befasst; der künstlichen Umwelt, die vom Menschen gebaut wird und aus einem Gebäudekomplex besteht; der Arbeitsumwelt, die sich mit den Umweltrichtlinien der Arbeitsplätze befasst, aber auch den Schutz der kulturellen Umwelt umfasst, die für die soziale Entwicklung so wichtig ist. Vor diesem Hintergrund zielt die Untersuchung darauf ab, die Frage zu beantworten, warum es notwendig ist, die kulturelle Umwelt zu erhalten, um die Grundrechte zu stärken.
Um diese Frage zu beantworten, werden folgende Ziele verfolgt: Festlegung des Grundrechts auf Umwelt; Abgrenzung des Begriffs „kulturelle Umwelt“ in der Lehre; Erörterung der Notwendigkeit, das kulturelle Erbe zu erhalten, um dieses Recht zu stärken.