
Monopsonistic Labour Markets and the Gender Pay Gap: Theory and Empirical Evidence
1. 1 Wage Setting vs.
Wage Taking In seiner bahnbrechenden Monographie Monopsonyin Motion: Imperfect Competitionin Labor Markets (Unvollkommener Wettbewerb auf den Arbeitsmärkten) beginnt Manning (2003a, S. 3) seine Argumentation zugunsten eines monopolistischen Ansatzes für Arbeitsmarktphänomene mit einem zwingenden Argument gegen den vollkommenen Wettbewerb: „Was passiert, wenn ein Arbeitgeber den Lohn, den er seinen Arbeitnehmern zahlt, um einen Cent kürzt? Ein großer Teil der Arbeitsökonomie basiert auf der Annahme, dass alle vorhandenen Arbeitnehmer sofort das Unternehmen verlassen, da dies die Konsequenz der Annahme des vollkommenen Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt ist. Nimmt man das Modell wörtlich, so wäre dies in der Tat die Vorhersage des Modells.
Anders als auf einem Arbeitsmarkt mit vollkommenem Wettbewerb, auf dem die Arbeitgeber Lohnnehmer sind, die nicht vom Marktlohn abweichen können, wird bei einem monopsonistischen Ansatz davon ausgegangen, dass die Arbeitgeber über eine erhebliche Lohnsetzungsmacht verfügen und ihre Marktmacht auch tatsächlich ausüben.
Anders ausgedrückt, es wird argumentiert, dass ein Teil der Arbeitnehmer bei dem Unternehmen bleibt, so dass das Unternehmen einen gewissen Ermessensspielraum bei der Lohnfestsetzung hat. Technisch gesehen besteht der Hauptunterschied zwischen den beiden Modellen darin, dass bei vollkommenem Wettbewerb das Arbeitskräfteangebot des Unternehmens unelastisch ist, während dies bei einer Monopolstellung nicht der Fall ist.
Manning hat zwar Recht, wenn er sagt, dass das Modell eines vollkommenen Arbeitsmarktes immer noch die Lehre und weite Teile der Arbeitsökonomie dominiert, aber es gibt natürlich auch bemerkenswerte Ausnahmen, z. B. den Effizienzlohn (e.
z. B. Schlicht, 1978; Salop, 1979a; Shapiro und Stiglitz, 1984; Yellen, 1984), die Such- und Erwerbsarbeitslosigkeit (z.
B.