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Networks as Connected Contracts: Edited with an Introduction by Hugh Collins
Unternehmensnetze bestehen aus mehreren unabhängigen Unternehmen, die miteinander verbundene Verträge abschließen, wodurch die Parteien viele der Vorteile der Koordinierung erhalten, die durch die vertikale Integration in einem einzigen Unternehmen erreicht werden, ohne dass ein einziges integriertes Unternehmen wie eine Aktiengesellschaft oder eine Personengesellschaft entsteht.
Franchiseunternehmen im Einzelhandel sind ein Beispiel für ein solches Netzwerk, aber der häufigste Fall ist eine Kreditkartentransaktion zwischen einem Kunden, einem Einzelhändler und dem Kartenaussteller. Wie sollte das Gesetz dieses hybride Wirtschaftsphänomen analysieren? Es handelt sich weder um eine Marktbeziehung - denn dabei werden die Koordinierung, die relationalen Qualitäten und die gegenseitige Abhängigkeit der Verträge übersehen - noch um eine Art Unternehmensverband oder -gesellschaft, denn es fehlt eine zentralisierte koordinierende Behörde, die die Restgewinne erhält.
Dieses Buch ist eine Übersetzung von Gunther Teubners klassischem Werk über Netzwerke, in dem er sein neuartiges Rechtskonzept der "verbundenen Verträge" vorstellt. Darin erläutert er, wie dieses Konzept die von Netzwerken aufgeworfenen Probleme angeht, wie etwa die Frage, ob das Netzwerk als Ganzes rechtlich für Schäden verantwortlich gemacht werden kann, die es Dritten, etwa Kunden, zufügt. Eine umfangreiche Einleitung von Hugh Collins erläutert die Analyse von Netzwerken im Kontext des deutschen Rechts und der Systemtheorie, aus der heraus Teubner das Thema angeht.
In der Einleitung wird auch untersucht, inwieweit das Konzept der verbundenen Verträge in der Welt des Common Law, einschließlich des Vereinigten Königreichs und der USA, dazu beitragen könnte, dieselben Probleme zu lösen, die sich in Fällen mit Netzwerken stellen. Das Buch leistet nicht nur einen Beitrag zur Rechtsvergleichung und Rechtstheorie, sondern ist auch für Wissenschaftler von Interesse, die sich für Vertragsrecht, Handelsrecht und das Recht der Unternehmensverbände interessieren.