
Privilege Against Self-Incrimination and Criminal Justice
Das Privileg gegen Selbstbelastung wird in der Rechtsprechung von England und Wales häufig als Grundsatz von grundlegender Bedeutung im Strafprozess- und Beweisrecht dargestellt.
Logischerweise sollte die Anerkennung des Selbstbelastungsprivilegs bedeuten, dass eine Person nicht gezwungen werden kann, Informationen zu liefern, die vernünftigerweise zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen oder diese wahrscheinlicher machen könnten. Dennoch gibt es in England und Wales zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, die es erlauben, Informationen zu verlangen, die, wenn sie erteilt werden, in einem Strafverfahren verwendet werden könnten, und die, wenn sie nicht erteilt werden, zu einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Nicht-Erteilung der Informationen führen könnten.
In diesem Buch wird die Funktionsweise des Privilegs in England und Wales untersucht, wobei dem Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Human Rights Act 1998 auf die Entwicklung des Grundsatzes besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Zu den behandelten Fragen gehört, ob die einschlägige Rechtsprechung den möglichen Anwendungsbereich des Privilegs hinreichend klärt (gilt es beispielsweise für bereits vorhandenes Material?) und wie das Privileg gerechtfertigt werden könnte. Gegebenenfalls werden die Ansätze in Rechtsordnungen wie den USA, Kanada und Neuseeland berücksichtigt.
(Reihe: Strafrechtsbibliothek - Bd. 10)