
Die SOCIEDAD AN NIMA UNIPERSONAL (S.
A. U. ) ist zweifelsohne als Neuheit des Ley General de Sociedades (LGS) in die argentinische Rechtslandschaft eingebrochen.
Wie jedes Rechtsinstitut, das von einer Kultur oder Gesellschaft eingeführt wird, erfordert es die Lösung spezifischer Probleme, die der Gesetzgeber zuvor nicht festgelegt hatte. Die Notwendigkeit, diese Rechtsinstrumente in der täglichen Praxis zu nutzen, bevor rechtswissenschaftliche Definitionen oder Gesetzesänderungen vorliegen, impliziert eine "a priori" Interpretation der normativen Texte und ihrer Probleme, um sie einsatzfähig zu machen.