
Tax treatment of partial asset contributions under Tunisian law
In einer von starkem Wettbewerb geprägten Wirtschaftsepoche müssen die Unternehmen alle gesetzlich zulässigen Methoden anwenden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und mit dem globalen Wirtschaftsmarkt Schritt zu halten, und zwar durch verschiedene Umstrukturierungsmaßnahmen, von denen die wichtigste und am weitesten verbreitete die Einbringung von Teilvermögen ist.
Dies ist die einzige Umstrukturierungsmaßnahme, für die es im tunesischen Recht keine gesetzliche Definition gibt. Der tunesische Gesetzgeber hat sie lediglich unter den verschiedenen Methoden der Kapitalerhöhung bestehender Unternehmen oder der Gründung neuer Unternehmen aufgeführt, ohne jedoch eine spezifische Steuerregelung für die teilweise Einbringung von Vermögenswerten vorzusehen.
Das vorliegende Buch versucht, die Unklarheit des Begriffs der teilweisen Vermögenseinbringung im tunesischen Recht zu klären.