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Tackling Disclosure in the Criminal Courts - A Practitioner's Guide
Dieses Buch soll als praktischer Leitfaden bei der Prüfung von Fragen der Offenlegung in Strafverfahren dienen. Es richtet sich sowohl an Ankläger als auch an Verteidiger. Fragen der Offenlegung können in jedem Strafverfahren und in vielen Formen auftreten, von der Staatsanwaltschaft, die versucht, aus dem Versäumnis der Verteidigung, ihre Argumente in der Verteidigungserklärung darzulegen, eine nachteilige Schlussfolgerung zu ziehen, bis hin zur Verteidigung, die beantragt, das Verfahren aufgrund von Offenlegungsmängeln der Staatsanwaltschaft als Verfahrensmissbrauch einzustellen. Es enthält auch Checklisten, die dem Leser helfen sollen, die richtigen Fragen zu stellen, wenn er bestimmte Offenlegungsthemen in Betracht zieht, sowie eine Reihe von Präzedenzfällen, Proformas und Musterdokumenten, die ihm helfen sollen.
Mit einem Vorwort von Sir Peter Gross (Lord Justice of Appeal).
ÜBER DIE AUTOREN
Narita Bahra QC ist eine der gefragtesten und fähigsten führenden Anwältinnen, die mit der Verteidigung in schwerwiegenden Fällen von Kriminalität und Wirtschaftskriminalität beauftragt werden. Sie wurde in einer Reihe von öffentlichkeitswirksamen Fällen hinzugezogen, in denen Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden aufgedeckt wurden. Im Jahr 2018 wurden vier dieser Fälle vom Sonderausschuss des britischen Unterhauses untersucht. Naritas jüngster Erfolg bestand darin, dass sie einen Sachverständigen und erhebliche Offenlegungsmängel entlarvte. Sie hat sich den Ruf einer Anwältin erworben, die auch die schwierigsten Offenlegungsfälle geschickt bewältigen kann. Ihre hervorragende Erfolgsbilanz, ihre hohe Erfolgsquote und ihr Engagement, furchtlos für die Interessen ihrer Mandanten zu kämpfen, machen sie zur ersten Wahl in hochkarätigen Offenlegungsfällen. Sie tritt regelmäßig als Rechtskorrespondentin bei Sky News und BBC News auf und schreibt regelmäßig für juristische Fachzeitschriften.
Don Ramble ist ein spezialisierter Anwalt für Strafverfolgung mit 20 Jahren Erfahrung in der Strafgerichtsbarkeit. Er hat in den letzten Jahren in einigen der bekanntesten Strafverfahren als Berater für die Offenlegung von Informationen fungiert und sich als Experte auf diesem Gebiet etabliert. Aufgrund seines guten Rufs und seiner Kenntnisse wird er regelmäßig als Berater für Offenlegungsfragen in großen und komplexen Fällen im gesamten Vereinigten Königreich herangezogen.