
The Book Concerning Widows
Der Verfasser teilt uns zu Beginn seiner Abhandlung selbst mit, dass er sich durch das Beispiel des heiligen Paulus veranlasst sah, nach den Ausführungen über die Jungfrauen mit dem Thema der Witwen fortzufahren. Aber es gab noch eine andere Angelegenheit in seiner eigenen Diözese, die ihn persönlich berührte und ihn veranlasste, sich sofort mit dem Thema zu befassen.
Eine Witwe, die mehrere Töchter hatte, von denen einige bereits verheiratet und andere im heiratsfähigen Alter waren, dachte an eine zweite Ehe für sich. Der heilige Ambrosius, teils um ihrer selbst willen, teils um zu verhindern, dass der Verdacht aufkommt, er habe in irgendeiner Weise zu diesem Schritt geraten, veröffentlichte die folgende Abhandlung. Zunächst behauptet er, dass der Beruf der Witwe dem der Jungfräulichkeit sehr nahe kommt und weit über den Ehestand hinaus zu achten ist.
Er beweist dies durch das Zeugnis des heiligen Paulus und durch seine Beschreibung einer echten Witwe sowie durch zahlreiche Beispiele aus dem Alten und Neuen Testament.
Nachdem er die Mutter der Frau des Petrus erwähnt hat, wendet er sich besonders der Witwe zu, um derentwillen er schreibt, vermeidet es aber, ihren Namen zu nennen, und weist darauf hin, wie leer und unzureichend alle Gründe sind, die sie vorbringt, um wieder zu heiraten. Der Bund der Ehe sei zwar heilig und gut, und die Verheirateten und die Ledigen seien wie verschiedene Blumen auf dem Feld der Kirche.
Es wird jedoch mehr Korn produziert als Lilien, mehr Verheiratete als Jungfrauen. Er weist darauf hin, dass die Witwenschaft nur bei den Götzendienern in Ungnade gefallen ist, weshalb sie bei den Christen durchaus in Ehren gehalten werden kann. Der heilige Ambrosius verurteilt eine zweite Ehe nicht, obwohl er die Witwenschaft davor stellt, da er sich verpflichtet fühlt, diejenigen, die seiner liebevollen Fürsorge anvertraut sind, zum höchstmöglichen Grad der Vollkommenheit zu führen.
Das Traktat wurde nicht lange nach dem Traktat über die Jungfrauen geschrieben, d. h. kurz nach 377 n.
Chr.