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Private Law
„Privatrecht“ ist eine Übersetzung von Buch III der ‚Rechts- und Staatslehre‘, in dem die in Buch II ‚Rechtsgrundsätze‘ entwickelten Rechtsprinzipien im Privatrecht detailliert ausgearbeitet werden. Darin werden die Rechte des Menschen im Rahmen höherer, gottgegebener Rechtsprinzipien ausführlich erläutert.
Die Menschenrechte sind für Stahl also nicht die Quelle des Rechts, sondern ein sekundäres Prinzip, das einem höheren Recht untergeordnet ist. Die weitere Ausgestaltung dieses Konzepts in den Bereichen Eigentumsrecht, Vertragsrecht und Familienrecht ist meisterhaft.
Institutionen wie das Eigentum und die Ehe werden nicht zum Geschöpf des Willens und des Vertrags gemacht, sondern als gegebene Realitäten erklärt, die der menschliche Wille nicht ändern kann. Dieses Buch ist eine Rückkehr zu soliden Grundsätzen des Privatrechts und ein Gegenmittel gegen den zeitgenössischen Emotivismus und das Primat des Willens.