Bewertung:

Das Buch ist eine detaillierte Erforschung der Familie Bigod und des mittelalterlichen Englands und wird für seine gründliche Recherche und seinen informativen Inhalt gelobt, obwohl einige Leser es als trocken und wenig erzählerisch empfanden.
Vorteile:⬤ Gut recherchiert und informativ
⬤ wirft Licht auf das mittelalterliche England und unbekannte Verwandtschaftsverhältnisse
⬤ geeignet als Nachschlagewerk für die Ahnenforschung
⬤ hervorragend geschrieben
⬤ unterhaltsam für Geschichtsinteressierte.
⬤ Fehlt eine Abstammungsliste oder -tabelle
⬤ liest sich eher wie eine These als eine fesselnde Erzählung
⬤ einigen Charakteren fehlt es an Tiefe
⬤ kritisiert, dass es zu statistisch und nicht fesselnd ist.
(basierend auf 11 Leserbewertungen)
The Bigod Earls of Norfolk in the Thirteenth Century
Die Bigods waren eine der mächtigsten und wichtigsten Familien im England des dreizehnten Jahrhunderts. Sie sind vor allem für ihre dramatischen Interventionen in der hohen Politik bekannt.
Roger III. Bigod (ca. 1209-70) führte 1258 den Marsch auf Westminster Hall gegen Heinrich III.
an, während Roger IV.
Bigod (1245-1306) Edward I. 1297 auf ähnliche Weise entgegentrat.
Dieses Buch ist die erste umfassende Studie über diese beiden Grafen und untersucht eingehend die Gründe, die jeden von ihnen zu dem extremen Schritt der Konfrontation mit seinem König veranlassten. Es ist jedoch nur zum Teil eine politische Studie. Auf der Suche nach den Motiven für ihr öffentliches Handeln werden auch die privaten Angelegenheiten der Grafen untersucht.
Zum ersten Mal werden der genaue Umfang ihres Grundbesitzes, die Höhe ihres Einkommens und die Zugehörigkeit und Qualität ihrer Verwandtschaft ermittelt. Auch ihre Beziehungen zu Freunden und Verwandten, ihre Bauvorhaben und sogar ihre Persönlichkeiten werden untersucht. Dabei wird ausgiebig auf unveröffentlichte handschriftliche Quellen zurückgegriffen: insbesondere auf die Hunderte von Ministerialrechnungen, die aus der Zeit der Verwaltung von Roger IV Bigod erhalten geblieben sind, und auf die von beiden Grafen ausgestellten Urkunden, die in einem Anhang aufgeführt und übersetzt werden.