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Is Administrative Law Unlawful?
Ist das Verwaltungsrecht unrechtmäßig? Diese provokante Frage hat mit der Ausdehnung des modernen Verwaltungsstaates noch an Bedeutung gewonnen. Während die Bundesregierung traditionell die Freiheit nur durch Gesetze des Kongresses und der Gerichte einschränken konnte, ist die Exekutive zunehmend dazu übergegangen, die Amerikaner durch ihre eigenen Verwaltungsvorschriften und ihre Rechtsprechung zu kontrollieren, was beunruhigende Fragen über die Auswirkungen dieser Art von staatlicher Macht auf die amerikanische Regierung und Gesellschaft aufwirft.
In seinem Buch "Is Administrative Law Unlawful?" bejaht Philip Hamburger diese Frage und bietet eine revisionistische Darstellung des Verwaltungsrechts. Anstatt es als eine neue, von der modernen Gesellschaft geforderte Macht anzusehen, verortet er seine Ursprünge in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen englischen Tradition der königlichen Prärogative. Dann zeichnet er den Widerstand gegen das Verwaltungsrecht vom Mittelalter bis in die Gegenwart nach. Die wirksamste Reaktion darauf war jedoch die Entwicklung des englischen Verfassungsrechts im 17. Jahrhundert, das zu dem Schluss kam, dass die Regierung nur durch das Gesetz des Landes und die Gerichte regieren kann, nicht aber durch Verwaltungserlasse. Obwohl die US-Verfassung diese Schlussfolgerung noch energischer verfolgte, kam die administrative Macht in der progressiven Ära und im New Deal wieder zum Vorschein. Seitdem, so argumentiert Hamburger, hat das Verwaltungsrecht die amerikanische Regierung und Gesellschaft zu genau der Art von konsolidierter oder absoluter Macht zurückgeführt, die die US-Verfassung - und Verfassungen im Allgemeinen - verhindern sollten.
Mit einer klaren und doch vielschichtigen Argumentation, die sich auf Geschichte, Recht und juristisches Denken stützt, zeigt Is Administrative Law Unlawful? auf, dass das Verwaltungsrecht kein gutartiger, natürlicher Auswuchs der modernen Regierung ist, sondern eine verhängnisvolle - und zutiefst ungesetzliche - Rückkehr zu einem gefährlichen vorkonstitutionellen Absolutismus.