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Capital Markets and Securities Laws
Vor der Einleitung von Finanzreformen Anfang der 1990er Jahre unterlag die Kapitalmarktstruktur in Indien mehreren Kontrollen und undurchsichtigen Verfahren. Die Kapitalaufnahme auf dem Markt wurde durch den Capital Issues (Control) Act, 1947, geregelt, der vom Controller of Capital Issues (CCIs) im Finanzministerium der indischen Regierung verwaltet wurde.
Der Securities Contracts (Regulation) Act, 1956, wurde vom Directorate of Stock Exchanges, ebenfalls im Finanzministerium, verwaltet. Dieses Regulierungs- und Kontrollsystem war zersplittert und im Kontext der weltweiten Liberalisierungswelle unzureichend.
Vor diesem Hintergrund wurden in Indien weitreichende Reformen des Finanzsektors als integraler Bestandteil des in den frühen 1990er Jahren eingeleiteten wirtschaftlichen Reformprozesses eingeführt. Die Reformen in Bezug auf die Kapitalmärkte konzentrierten sich auf die Schaffung eines deregulierten Umfelds und die Ermöglichung des freien Spiels der Marktkräfte bei gleichzeitiger Stärkung der Aufsichtsnormen und des Aufsichtssystems.