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Intellectual Property Rights (Iprs): Trips Agreement and Indian Laws
Das Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation enthält unter anderem ein Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS).
Das TRIPS-Übereinkommen, das am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist, ist das umfassendste multilaterale Übereinkommen über geistiges Eigentum.
Es deckt folgende Bereiche des geistigen Eigentums ab: (a) Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (d. h. die Rechte von ausübenden Künstlern, Herstellern von Tonaufnahmen und Sendeanstalten); (b) Warenzeichen, einschließlich Dienstleistungsmarken; (c) geografische Angaben, einschließlich Ursprungsbezeichnungen; (d) gewerbliche Muster und Modelle; (e) Patente, einschließlich des Schutzes von Pflanzenzüchtungen; (f) Layout-Entwürfe integrierter Schaltkreise; (g) nicht offengelegte Informationen, einschließlich Geschäftsgeheimnisse und Testdaten; und (h) Kontrolle wettbewerbswidriger Praktiken bei vertraglichen Lizenzen.
In Indien hat die Bedeutung der Rechte des geistigen Eigentums in den letzten Jahren im Zuge der raschen Entwicklung und Verbreitung der Technologie zugenommen. In diesem Buch werden die verschiedenen Aspekte des TRIPS-Abkommens und die entsprechenden indischen Gesetze zu dessen Umsetzung untersucht.