
Lets Make a Deal: Understanding the Negotiating Process
Die Amerikaner sind seit langem dafür bekannt, dass sie sich bei allen möglichen Problemen und Fragen auf das Rechtssystem verlassen; Streitlust wird oft als amerikanische Krankheit angesehen. Doch 99 % der Rechtsfälle, die vor Gericht verhandelt werden, kommen gar nicht erst vor das Gericht, weil nie ein förmliches Gerichtsverfahren eingeleitet wird.
Stattdessen schließen die Beteiligten eine außergerichtliche Einigung. Was bedeutet diese Dominanz der außergerichtlichen Einigung gegenüber der gerichtlichen Entscheidung? Ist "Equal Justice Under Law" (Gleiche Gerechtigkeit vor dem Gesetz) durch "Let's Make a Deal" (Machen wir einen Deal) ersetzt worden? Bislang sind die meisten Hinweise von Richtern und Anwälten, politischen Entscheidungsträgern und Forschern eher anekdotisch, und das öffentliche Bild von komplexen juristischen Machenschaften und Hinterzimmergeschäften stammt von einigen wenigen spektakulären und untypischen Fällen. Auf der Grundlage der Ergebnisse des 1979 begonnenen und vom US-Justizministerium geförderten Civil Litigation Research Project hat Herbert Kritzer ein kohärentes Bild von der Routine gewöhnlicher Rechtsstreitigkeiten gezeichnet.
Er zeigt zum Beispiel, dass die große Masse der "gewöhnlichen Fälle", die die meisten Ansprüche vor Bundes- und einzelstaatlichen Gerichten ausmachen, eher "trockene" Angelegenheiten sind, bei denen es um relativ bescheidene Geldbeträge geht - eine wichtige Information für die Befürworter einer Prozessreform. Er untersucht die wirtschaftlichen Aspekte des Verhandelns, sowohl für Anwälte als auch für ihre Klienten, und das Ausmaß, in dem Rechtsstreitigkeiten von monetären Belangen bestimmt werden.
Kritzer bewertet die Modelle der Verhandlungs- und Spieltheorie, die derzeit in Mode sind, und schlägt eine nützlichere Typologie vor, um zu verstehen, was tatsächlich passiert, wenn sich Anwälte, Kläger und Beklagte zusammensetzen, um einen "Deal" zu machen. Seine aufschlussreichen Einsichten in die unterschiedlichen Interessen von Anwälten und Klienten korrigieren viele der Annahmen der ökonomischen Standardtheorien über Rechtsstreitigkeiten und Verhandlungen.