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Natural Law, Laws of Nature, Natural Rights: Continuity and Discontinuity in the History of Ideas
Wahl zum herausragenden akademischen Titel 2006.
Die Existenz und Begründung von Menschen- oder Naturrechten ist heute nicht nur im Westen, sondern auch in den Debatten zwischen Fundamentalisten und Liberalen bzw. Modernisten in der islamischen Welt ein heftig umstrittenes Thema. Das Gleiche gilt für die revidierten Versionen des Naturrechts, die von Denkern wie John Finnis und Robert George vertreten werden. Jahrhundert entwickelt haben: (1) der grundlegende Glaube an die Existenz eines moralischen/juristischen Naturrechts, das universelle Normen von Recht und Unrecht verkörpert und der natürlichen menschlichen Vernunft zugänglich ist; (2) das Verständnis von (wissenschaftlichen) Uniformitäten der Natur als göttlich auferlegte Gesetze, das im siebzehnten Jahrhundert an Bedeutung gewann; und (3) schließlich die Vorstellung, dass Individuen Träger von unveräußerlichen Natur- oder Menschenrechten sind. Obwohl sie heute als unterschiedliche Theorien betrachtet werden, die oft in gegenseitigem Konflikt stehen, waren sie in ihrer Entwicklung untrennbar miteinander verbunden. In dem Buch wird argumentiert, dass sie nicht richtig verstanden werden können, wenn man sie isoliert voneinander betrachtet.
Auszeichnung als herausragender akademischer Titel 2006.
Das Vorhandensein und die Begründung von Menschen- oder Naturrechten ist heute ein heftig umstrittenes Thema, nicht nur im Westen, sondern auch in den Debatten zwischen Fundamentalisten und Liberalen oder Modernisten in der islamischen Welt. Das Gleiche gilt für die revidierten Versionen des Naturrechts, die von Denkern wie John Finnis und Robert George vertreten werden. Jahrhundert entwickelt haben: (1) der grundlegende Glaube an die Existenz eines moralischen/juristischen Naturrechts, das universelle Normen von Recht und Unrecht verkörpert und der natürlichen menschlichen Vernunft zugänglich ist; (2) das Verständnis von (wissenschaftlichen) Uniformitäten der Natur als göttlich auferlegte Gesetze, das im siebzehnten Jahrhundert an Bedeutung gewann; und (3) schließlich die Vorstellung, dass Individuen Träger von unveräußerlichen Natur- oder Menschenrechten sind. Obwohl sie heute als unterschiedliche Theorien betrachtet werden, die oft in gegenseitigem Konflikt stehen, waren sie in ihrer Entwicklung untrennbar miteinander verbunden. In dem Buch wird argumentiert, dass sie nicht richtig verstanden werden können, wenn man sie isoliert voneinander betrachtet.