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Law, Technology and Society: Reimagining the Regulatory Environment
Dieses Buch befasst sich mit den Auswirkungen der Tatsache, dass die Regulierungslast zunehmend durch technologisches Management und nicht mehr durch gesetzliche Vorschriften getragen wird. Wenn Kriminalität kontrolliert wird, wenn Gesundheit und Sicherheit der Menschen gesichert sind, wenn die Umwelt nicht durch Vorschriften, sondern durch Maßnahmen des technologischen Managements geschützt wird - die in Produkte, Prozesse, Orte usw. integriert sind -, was sollen wir dann von diesem Wandel halten?
Wie sollten wir in einer Ära intelligenter Regulierungstechnologien das "regulatorische Umfeld" und die "Beschaffenheit" seiner regulatorischen Signale verstehen? Wie verträgt sich technologisches Management mit der Rechtsstaatlichkeit und den traditionellen Idealen der Legalität, der rechtlichen Kohärenz und der Achtung von Freiheit, Menschenrechten und Menschenwürde? Welche Zukunft haben die Regeln des Strafrechts, des Deliktsrechts und des Vertragsrechts - werden sie wahrscheinlich überflüssig? Wie sind die Informationsinteressen des Menschen zu spezifizieren und zu schützen? Können traditionelle Rechtsnormen nicht nur den aufkommenden Einsatz von Technologiemanagement überleben, sondern auch eine Risikomanagementmentalität, die die kollektive Auseinandersetzung mit neuen Technologien durchdringt? Ist ein effektives technologisches Management überhaupt akzeptabel? Sind wir bereit für die Herrschaft der Technik?
In einer radikalen Untersuchung der störenden Auswirkungen der Technologie auf das Recht und die juristische Denkweise fordert Roger Brownsword einen dreifachen Akt der Neuplanung: Erstens die Neuplanung rechtlicher Regeln als ein Element eines größeren regulatorischen Umfelds, zu dem auch das technologische Management gehört.
Zweitens, eine neue Vorstellung von der Rechtsstaatlichkeit als Beschränkung der willkürlichen Machtausübung (ob durch Regeln oder durch technologische Maßnahmen)
Und drittens, eine neue Vorstellung von der Zukunft der traditionellen Regeln des Strafrechts, des Deliktsrechts und des Vertragsrechts.