
Citizenship Law in Africa: 3rd Edition
Nur wenige afrikanische Länder gewähren ein ausdrückliches Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Die Gesetze und Praktiken, die die Staatsbürgerschaft regeln, lassen Hunderttausende von Menschen in Afrika ohne ein Land zurück.
Diese staatenlosen Afrikaner können weder wählen noch für ein Amt kandidieren; sie können ihre Kinder nicht in der Schule anmelden, nicht frei reisen oder Eigentum besitzen; sie können nicht für die Regierung arbeiten; sie sind Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Die Staatenlosigkeit verschärft die Spannungen in vielen Regionen des Kontinents und liegt ihnen zugrunde. Citizenship Law in Africa, eine vergleichende Studie von zwei Programmen der Open Society Foundations, beschreibt die oft willkürlichen, diskriminierenden und widersprüchlichen Staatsbürgerschaftsgesetze, die von Staat zu Staat existieren, und empfiehlt Wege, wie afrikanische Länder ihre Staatsbürgerschaftsgesetze mit internationalen Rechtsnormen in Einklang bringen können.
Der Bericht behandelt Themen wie Staatsbürgerschaft durch Abstammung, Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, geschlechtsspezifische Diskriminierung im Staatsbürgerschaftsrecht, doppelte Staatsbürgerschaft und das Recht auf Ausweispapiere und Pässe. Er ist eine unverzichtbare Lektüre für politische Entscheidungsträger, Anwälte und Aktivisten.
Diese dritte Auflage ist eine umfassende Überarbeitung des ursprünglichen Textes, der auch aktualisiert wurde, um den Entwicklungen auf nationaler und kontinentaler Ebene Rechnung zu tragen. Die ursprünglichen Tabellen mit einer vergleichenden Analyse aller Staatsangehörigkeitsgesetze des Kontinents wurden verbessert, und es wurden neue Tabellen zu zusätzlichen Aspekten des Rechts hinzugefügt.
Seit der Veröffentlichung der zweiten Auflage im Jahr 2010 ist der Südsudan unabhängig geworden und hat sein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet, während die Gesetze in Côte d'Ivoire, Kenia, Libyen, Mali, Mauretanien, Namibia, Niger, Senegal, Seychellen, Südafrika, Sudan, Tunesien und Simbabwe überarbeitet wurden. Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker und der Afrikanische Sachverständigenausschuss für die Rechte und das Wohlergehen des Kindes haben wichtige neue normative Leitlinien entwickelt.