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Copyright Law and the Public Interest in the Nineteenth Century
Das Urheberrecht wird gemeinhin als ein Balanceakt zwischen den Interessen der Urheber oder Eigentümer und denen der Öffentlichkeit beschrieben. Während sich viele wissenschaftliche Arbeiten, sowohl historische als auch aktuelle, mit der Seite der Urheberschaft befasst haben, untersucht dieses Buch den Begriff des öffentlichen Interesses und die Art und Weise, wie Konzepte des öffentlichen Interesses und die sie umgebende Rhetorik das Recht des literarischen Urheberrechts geprägt haben.
Historische Untersuchungen des Urheberrechts haben sich auf das 18. Jahrhundert konzentriert, aber das Hauptaugenmerk dieses Buches liegt auf der Zeit nach 1774 in Großbritannien. Das 19.
Jahrhundert war die Zeit, in der die Grenzen des Urheberrechts, wie wir es heute kennen, gezogen wurden, und die Ideen des "öffentlichen Interesses" waren ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses, allerdings auf unterschiedliche und komplexe Weise. Das Buch befasst sich mit dieser Komplexität, indem es über die Debatten über die angemessene Dauer des Urheberrechts hinausgeht und die Entwicklung anderer wichtiger Merkmale des Urheberrechts betrachtet, wie das Erfordernis der gesetzlichen Hinterlegung, den Grundsatz, dass einige Werke aus Gründen des öffentlichen Interesses nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen, und das Recht der Rechtsverletzung.
Obwohl der Schwerpunkt des Buches auf dem literarischen Urheberrecht liegt, wird auch die Ausweitung des Urheberrechts auf neue Bereiche wie Musik, dramatische Werke und Vorträge dargestellt. Das Buch schließt mit einer Untersuchung der Entstehung des Imperial Copyright Act von 1911, des Gesetzes, auf dem das Urheberrecht in Großbritannien und in allen ehemaligen britischen Kolonien beruht.
Die nachgezeichnete Geschichte ist für die Debatten über den Geltungsbereich des Urheberrechts in der heutigen Zeit von großer Bedeutung. Sie unterstreicht die Kontingenz und Komplexität der Entwicklung und der aktuellen Form des Urheberrechts und regt zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Begründungen für das Urheberrecht an.